Schlichtungsordnung

Präambel

 

In Anlehnung an das Schlichtungsgesetz vom 01.10.2000 gilt an unserer Schule ab dem 01.08.2006 die vorliegende Schlichtungsordnung:

 

§ 1

Alltagskonflikte sollen durch ein Schlichtungsverfahren gelöst werden. Jeder Betroffene kann die an unserer Schule ausgebildeten Streitschlichter (Schüler, Lehrer, Eltern) in Anspruch nehmen.

 

§ 2

Alltagskonflikte sind: Ausgrenzung, Beleidigungen, Bedrohungen, Sachbeschädigungen (es gilt die Taschengeldgrenze), Diebstahl (Wegnehmen, Verschwindenlassen - Taschengeldgrenze), Körperverletzung (Anrempeln, Schubsen, leichte Schläge mit der Hand).

 

§ 3

Im Falle eines Alltagskonfliktes hast du zwei Möglichkeiten:

1. Du löst den Konflikt mit Hilfe der Streitschlichter.

2. Du musst dich mit einem Lehrer beraten.

 

§ 4

Konflikte, die über die in § 2 näher bezeichneten Alltagskonflikte hinausgehen, werden durch schulische Maßnahmen geregelt.