Schlichtungsordnung
Präambel
In Anlehnung an das Schlichtungsgesetz vom 01.10.2000 gilt an unserer Schule ab dem 01.08.2006 die vorliegende Schlichtungsordnung:
§ 1
Alltagskonflikte sollen durch ein Schlichtungsverfahren gelöst werden. Jeder Betroffene kann die an unserer Schule ausgebildeten Streitschlichter (Schüler, Lehrer, Eltern) in Anspruch nehmen.
§ 2
Alltagskonflikte sind: Ausgrenzung, Beleidigungen, Bedrohungen, Sachbeschädigungen (es gilt die Taschengeldgrenze), Diebstahl (Wegnehmen, Verschwindenlassen - Taschengeldgrenze), Körperverletzung (Anrempeln, Schubsen, leichte Schläge mit der Hand).
§ 3
Im Falle eines Alltagskonfliktes hast du zwei Möglichkeiten:
1. Du löst den Konflikt mit Hilfe der Streitschlichter.
2. Du musst dich mit einem Lehrer beraten.
§ 4
Konflikte, die über die in § 2 näher bezeichneten Alltagskonflikte hinausgehen, werden durch schulische Maßnahmen geregelt.